ESG Fonds Kriterien

Im
März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“ (Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen
Wachstums bzw. „Sustainable Finance“). Der Plan folgt dem Pariser
Klimaabkommen 2016 und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige
Entwicklung. Die ersten umfassenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des
Aktionsplans Sustainable Finance veröffentlichte die Kommission im Mai 2018.

Nachhaltige
Geldanlage hat die Nische verlassen und steht vermutlich dennoch erst am Anfang
einer großen ökologischen Bewegung.

Die
Eu sorgt sich nicht nur um die Umwelt, sondern setzen auch vermehrt auf
nachhaltige Veranlagungen.

Themen
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung werden zu Ratingzwecken derzeit unter
dem Überbegriff ESG gebündelt (Environmental, Social and Governance).

Die
Europäische Union möchte das Thema Nachhaltigkeit weiter vorantreiben und wird
bestrebt sein, über die nächsten Jahre einheitliche Richtlinien zu schaffen.

 

 Die
EU-Initiative wird eine Art Kettenreaktion auslösen:

Finanzberater
sollen in Zukunft verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer
Kunden zu erfragen. Diese Verpflichtung soll zügig in MiFID II und IDD
eingearbeitet werden und spätestens ab 2020 gelten.

Auch
an den Börsen ist der Trend für nachhaltige Veranlagungen erkennbar. Anleger
sollten jedoch vorsichtig sein, da der Begriff Nachhaltigkeit keiner
einheitlichen Definition unterliegt. Nicht überall wo Nachhaltigkeit
draufsteht, ist also auch tatsächlich nur Nachhaltiges drin. 

Der
Rat für Nachhaltige Entwicklung hat Nachhaltigkeit folgendermaßen definiert: „Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit
sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen“. Diese
Punkte wurden in der Folgezeit unter dem Überbegriff ESG (Environmental, Social
and Governance) gebündelt. Übersetzt bedeutet dies, dass die Themen Umwelt, Soziales
und Unternehmensführung auf dem Prüfstand stehen und von den
Nachhaltigkeitsratingagenturen genaustens unter die Lupe genommen werden.

 

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bis zum Jahressende noch die Aktion nützen, zur Überprüfung Ihrer Fondsgebundenen
Lebensversicherung.

 

Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren INVEST-CON Berater.
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