INVEST-CON UND NACHHALTIGKEIT

Invest-con war schon immer bemüht im Rahmen der Geschäftstätigkeit sowohl auf nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens als auch auf nachhaltiges Investieren seiner KundInnen Wert zu legen und wird somit nunmehr auch in Zukunft verstärkt auf die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken in allen Geschäftsprozessen für das Unternehmen, seinen Partnern und KundInnen Wert legen.

Invest-con beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie (Risk Management) und kann ggf. zeitnah auf potenziell eintretende Risiken reagieren, derzeit sind aber keine über das normale Niveau hinausgehende potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens erkennbar.

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den zukünftigen Wert der Investition haben könnten.

Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: Eine Änderung der Klimafolgen kann massive Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Tourismusbranche haben und dementsprechende Umsatzeinbußen nach sich ziehen.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Umweltvorschriften, der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungs­tätigkeit

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Als INVEST-CON beziehen wir die Informationen über die Nachhaltigkeit in Finanzinstrumenten aus den offengelegten Informationen der jeweiligen Produkthersteller, z.B. aus den regelmäßigen Berichten zu den Finanzinstrumenten. Diese sind auch für Sie, z.B. auf den jeweiligen Internetseiten der Produktanbieter, einsehbar. Dort finden Sie unter anderem eine Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels, Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Investitionen zu bewerten, zu messen und zu überwachen sowie Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von Finanzinstrumenten. Bedenken Sie, dass es sich dabei um Informationen handeln kann, die sich auf Zeiträume beziehen, die in der Vergangenheit liegen.

 

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden eventuell nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nach­haltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifi­zierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nach­haltig­keitsfaktoren

INVEST-CON fühlt sich in seiner Geschäftstätigkeit generellen ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, bezieht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (als Finanzmarktteilnehmer bei der ggf. erbrachten Anlageberatung) in Anbetracht der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten im strengen Sinne der Disclosure-Verordnung nicht ein, da die dazu notwendigen Finanzprodukte und Finanzinstrumente, welche die Bestimmungen der Disclosure-Verordnung hinsichtlich offenzulegenden Informationen vollinhaltlich erfüllen, nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es dem Unternehmen daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Anlageberatung nachhaltig im Sinne der Disclosure-Verordnung zu erbringen.

 

Vergütungspolitik und Nachhaltigkeit:

INVEST-CON verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern. Die Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken: Sie enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden.

Vergütungen dürfen nicht in einer Weise gewährt werden bzw. bestehen, die den Anforderungen an Nachhaltigen Investments zuwiderlaufen. Die Vergütungsstruktur darf keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigen und darf keinen Interessenskonflikt bei der Leistungserbringung von Mitarbeitern im Rahmen von Nachhaltigen Investments hervorrufen.“

Die Vergütung des Unternehmens und seiner Berater für die Vermittlung von Finanzinstrumenten wird derzeit nicht von nachhaltigen Merkmalen oder Eigenschaften ihrer Zielinvestments beeinflusst. Wir werden den Markt auch dahingehend sorgfältig beobachten, um etwaige Änderungen von gesetzlicher Seite oder bezogen auf Kundenpräferenzen proaktiv zu antizipieren. Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird dement­sprechend derzeit nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.