Unfallvorsorge

Die private Unfallversicherung schließt und ergänzt die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer ist während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert.

In der Regel nimmt der Beruf acht Stunden des Tages ein, 16 Stunden am Tag besteht also kein Versicherungsschutz. Nur etwa 25 Prozent der Unfälle passieren aber im Betrieb – die Mehrzahl ereignet sich im Haushalt oder in der Freizeit und wird somit von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt!

Stößt Ihnen als Arbeitnehmer während der Freizeit ein Unfall zu, haben Sie zwar Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber diese wird nur gezahlt, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können.

Noch dramatischer ist die Situation für viele Selbständige und Freiberufler: Wenn diese nicht freiwillig versichert sind, haben sie gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung!

Treffen Sie die richtige Auswahl!

Wichtig bei der Auswahl eines Angebotes ist vor allem, dass Sie im Fall eines schwerwiegenden Gesundheitsschadens finanziell optimal geschützt sind. Das bieten so genannte Progressionstarife, bei denen mit zunehmender Schwere des körperlichen Schadens die Versicherungsleistung überproportional ansteigt. Das heißt, wie viel Geld es von der privaten Unfallversicherung im Schadensfall gibt, hängt von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens ab.