ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der INVEST-CON Finanzconsulting GmbH (nachstehend „Unternehmen“)

Die AGB finden bei der Erbringung von folgender Dienstleistungen (nachstehend  „Dienstleistungen“) Anwendung:

  • Dienstleistungen des gewerblichen Vermögensberaters mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent, Versicherungsvermittlerregisternummer: 401-31677
  • Dienstleistungen der Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent, Versicherungsvermittlerregisternummer: 401-32472

Informationen, Bedingungen und Vereinbarungen zu den Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung iSd § 3 Abs 2 Z 1 und der Annahme und Übermittlung von Aufträgen iSd § 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018 über  Finanzinstrumente iSd § 1 Z 7a WAG 2018 finden Sie in der Kundenbroschüre / MiFID Mappe, (Link: MIFID_Mappe)der INVEST-CON Finanzconsulting GmbH.

1. Haftungsabgrenzung Emittent:
Das Unternehmen haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Emittenten erhaltenen, an den Kunden weitergegebene Urkunden zu den Prospektangaben und den sonstigen nach dem KMG erforderlichen Angaben nur insoweit, als es bezüglich dieser Urkunden zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet ist. Eine darüber hinausgehende Prüfpflicht trifft das Unternehmen nicht. Insbesondere kann sich das Unternehmen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit eines von einem Prospektkontrollor iSd § 8 KMG geprüften Prospekts und eines von einem Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlusses verlassen und ist daher von einer Prüfung dieser Urkunden generell befreit.

2. Haftungsabgrenzung zu Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhänder:
das Unternehmen trifft keine Haftung für die Prüfung steuerlicher und rechtlicher Fragen. Diese Bereiche sind den Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten vorbehalten.

3. Zielschuldverhältnis:
Die zwischen dem Unternehmen einerseits und Kunden andererseits eingegangenen Rechtsverhältnisse sind ausschließlich Zielschuldverhältnisse . Nach abgeschlossener Beratung und Vermittlung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen. Sollte es nach abgeschlossener Vermittlung und Beratung zu einem späteren Zeitpunkt eine Anfrage des Kunden oder einen sonstigen Austausch von Informationen zu dem vormals abgeschlossenen Geschäft geben, stellt dieser Vorgang ein gesondertes, separates Rechtsgeschäft dar.

4. Offenlegung der Vertretung:
Der für das Unternehmen auftretende Vertreter (nachstehend „Erfüllungsgehilfe“)  hat spätestens bei Vertragsabschluss gegenüber dem Kunden seine Identität einschließlich Kontaktdaten offenzulegen. Unterbleibt die Offenlegung des Vertretungsverhältnisses, haftet im Fall einer fehlerhaften Beratung die gegenüber dem Kunden auftretende natürliche Person persönlich.

5. Einvernehmen zu § 108 TKG:
5.1. Um eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu gewährleisten, erklärt der Kunde sein  Einvernehmen iSd § 108 TKG, sodass ihn das Unternehmen im Wege der Telekommunikation und mit elektronischer Post jederzeit ohne Einschränkung kontaktieren darf.
5.2. Einvernehmen elektronische Informationsbereitstellung:
Der Kunde erklärt in Kenntnis der Möglichkeit Informationen auf Papier zu erhalten, sein ausdrückliches Einverständnis zur Bereitstellung der in § 16 Abs 2 WAG 2007 genannten Informationen auf elektronischem Wege.
5.3. Haftungsausschluss für bei der Übermittlung verlorene Daten: Sollten im Wege der Telekommunikation oder per elektronische Post Daten verloren gehen oder verfälscht werden, trifft das Unternehmen keine Haftung.

6. Datenschutz:
Das Unternehmen ist verpflichtet, Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und diese Pflicht auf seine Mitarbeiter zu überbinden (§ 15 Abs 1 und 2 DSG). Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten etc.) zum Zweck der Angebotslegung verarbeitet werden und an Banken und Versicherungen zum Zweck der Konto- bzw. Krediteröffnung und Polizzierung übermittelt werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden (Widerspruchsrecht iSd § 28 DSG 2000).

7. Rücktrittsrechte
7.1. Rücktrittsrechte gemäß § 3 KSchG:
Der Kunde als Konsument iSd KSchG wird darüber informiert, dass ihm gemäß § 3 KSchG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bis zu einer Woche nach Vertragsabschluss und Ausfolgung dieser Rechtsbelehrung zusteht. Dieses besteht, wenn der Kunde seine Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers und nicht auf einem Messe- oder Marktstand abgegeben hat und beginnt mit Ausfolgung der Rechtsbelehrung, frühestens mit Vertragsabschluss zu laufen. Bei Versicherungsverträgen erlischt das Rücktrittsrecht spätestens nach einem Monat ab Vertragsabschluss.

7.2. Rücktrittsrechte gemäß § 3a KSchG:
Gemäß § 3a KSchG steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn Umstände (Zustimmung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, öffentliche Förderungen, Erteilung eines Kredits), deren Eintritt das Unternehmen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nicht in diesem Umfang eintreten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann binnen einer Woche ab Kenntnis des Nichteintritts und Belehrung über das Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls einen Monat nach Erfüllung des Vertrages, bzw. bei Bank- und Versicherungsverträgen mit mehr als einjähriger Laufzeit spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

8. Urheberrechte
Die vom Unternehmen erstellten Konzepte bilden eine eigentümliche geistige Schöpfung iSd § 1 Urheberrechtsgesetz. Jede vom Unternehmen nicht genehmigte Nutzung des Konzeptes, einschließlich der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Verwertung stellt einen Eingriff in das Urheberrecht des Unternehmens dar.

9. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Vertrages ist das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig. In diesem Fall das Landesgericht Linz. Verbraucher iSd § 1 KSchG können auch das sachlich zuständige Gericht am Ort ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder ihrer Beschäftigung anrufen.

10. Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform mittels einer von beiden Parteien unterfertigten Urkunde.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall werden die Parteien die ungültige oder unwirksame Bestimmung umgehend durch eine solche zulässige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Auf die Geschäftsbeziehung zwischen INVEST-CON Finanzconsulting GmbH und unseren Kunden kommt österreichisches Recht zur Anwendung.